Oberstufe

Oberstufenkoordination

Die wichtigsten Informationen finden sich im Leitfaden des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg:

   

Alle weiteren Fragen und Unklarheiten beantworten gerne die Oberstufenberater Herr Maier und Herr Bogucki, erreichbar per Mail unter oberstufenberatung@gbg-winnenden.de.

winprosa

Mit der Schülerversion von winprosa können die eigenen Kurswahlen überprüft und Alternativen geplant werden. Die Software ist frei downloadbar. Bitte beachten, dass das GBG keinerlei Gewähr für die Richtigkeit des Programms geben kann. Für die Wahl maßgeblich sind ausschließlich die Kurswahlprotokolle über die Oberstufenberater!

Entschuldigungsverfahren für Schüler*innen der Kursstufe

  1. Für jedes Fehlen (auch bei Einzelstunden) ist eine schriftliche Entschuldigung in Briefform abzufassen. Gemäß der Schulbesuchsverordnung muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung eine Meldung an der Schule eingegangen sein. Die Meldung über das Fehlen findet über WebUntis statt.

    Anleitung zum Entschuldigungsverfahren in WebUntis

    Ausnahme: Wird eine angekündigte Leistungsmessung (Klausur, GFS, Sportpraxisnote, Musikpraxisnote o.ä.) versäumt, so ist dies abweichend von den o.g. Regelungen noch am selben Tag möglichst früh in WebUntis einzutragen. Die Schulleitung weist darauf hin, dass eine versäumte Klausur nicht zwingend nachgeschrieben werden muss. Bei unentschuldigtem Fehlen werden 0 NP für die Leistung erteilt.

  2. Die schriftliche Entschuldigung für das Fehlen muss bei dem/der Tutor*in binnen vier Schultagen eingegangen sein.

    Bsp.: Erkrankung am Mittwoch spätestens am Donnerstag Eintragung in WebUntis, allerspätestens bis zum nächsten Mittwoch Vorlage der schriftlichen Entschuldigung.

  3. Das Schreiben muss den Grund und die (voraussichtliche) Dauer des Fehlens enthalten, erwünscht ist die Abfassung auf einem DIN-A4-Blatt. Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut sind, volljährige Schüler für sich selbst.
  4. Weitere Hinweise:

    • Auffällig häufiges unentschuldigtes Fehlen kann im Halbjahreszeugnis vermerkt werden und sich (im ersten Kursjahr) auch nachteilig auf Ihre Noten (Verhalten, mündliche Noten) auswirken. Zudem kann die Schulleitung eine Attestpflicht auferlegen.

    • Die Schüler*innen sind verpflichtet, sich zeitnah sämtliche Unterlagen (Aufschriebe, Blätter, …) zu besorgen und die versäumten Unterrichtsinhalte rasch nachzuholen. Insbesondere können nach angemessener Zeit Inhalte versäumter Unterrichtsstunden mündlich oder schriftlich geprüft werden.

    • Beurlaubungen vom Unterricht sind „lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich“ (§4 Abs. 1 Schulbesuchsverordnung). Zum Beispiel ist keine Freistellung vom Unterricht für Fahrstunden möglich, sondern nur für die theoretische und die praktische Fahrprüfung. Auch Beurlaubungen werden in WebUntis eingetragen und werden daraufhin von dem/der Tutor*in (bei max. zwei Tagen) bzw. von der Schulleitung (für ferienverlängernde oder mehr als zwei Tage dauernde Beurlaubungen) genehmigt. Beurlaubungen müssen im Vorfeld mit dem/der Tutor*in abgesprochen werden!