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Bild von zwei Personen, die an einem Tisch mit Notebook arbeiten.

GFS
Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

GFS - Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Eine GFS („Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen") ist eine besondere Form eines Leistungsnachweises. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen. „Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen." (Notenbildungsverordnung §9). Über die Form entscheiden die Fachlehrer*innen. Eine GFS zählt wie eine zusätzliche Klassenarbeit/Klausur.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-10 müssen jährlich eine GFS anfertigen.
Schülerinnen und Schüler der Kursstufe müssen insgesamt drei GFS erbringen. Sie haben das Recht auf eine vierte GFS.

Weitere Informationen

Bis zu den Herbstferien müssen die Schülerinnen und Schüler das Fach und das Thema der GFS in Absprache mit der entsprechenden Fachlehrkraft festlegen. Dies wird im digitalen Tagebuch der Klasse bzw. auf dem GFS-Blatt der Kursstufenschülerinnen und Kursstufenschülern festgehalten und von Klassenlehrerrinnen und Klassenlehrern bzw. Tutorinnen und Tutoren kontrolliert. Legt ein Schüler/eine Schülerin bis zu den Herbstferien keine GFS fest, weisen die Klassenlehrerrinnen und Klassenlehrern bzw. Tutorinnen und Tutoren ein Fach, in dem die GFS gehalten werden muss, zu.

Ein schriftliches, kopierfähiges Handout und die Quellenangaben müssen spätestens eine Woche vor dem GFS-Termin abgegeben werden.

Der Termin für die GFS wird mit dem Fachlehrer verbindlich vereinbart.

Spätestens zwei Wochen vor dem Termin der GFS, haben Schülerinnen und Schüler das Recht, anhand einer vorbereiteten Gliederung eine Beratung von ihren Fachlehrer*innen zu erhalten.

Jedes Zitat und jede inhaltliche Entlehnung aus anderen Werken muss angegeben werden. Dies betrifft auch Bilder und Grafiken.

Eine Selbstständigkeitserklärung muss mit der GFS ausgehändigt werden.

  1. Bei einem Vortrag/ einer Präsentation gilt: Ein schriftliches, kopierfähiges Handout und die Quellenangaben müssen spätestens eine Woche vor dem Vortrag abgegeben werden. Das Handout muss die folgenden Informationen enthalten: Thema, Fach, Klasse, Schuljahr, betreuende Lehrkraft, Name des Schülers / der Schülerin. Das Handout enthält die Gliederung und dient zur Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der GFS. Der Umfang des Handouts beträgt in der Regel zwei Seiten. Nach dem Halten der GFS wird die Präsentation in der Klasse diskutiert, sowohl die Mitschülerinnen und Mitschüler als auch die Lehrer können Fragen stellen. Die Beantwortung der im Anschluss gestellten Fragen ist Bestandteil der Benotung.
     
  2. Bei einer Hausarbeit gilt: Das Deckblatt muss alle wichtigen Angaben enthalten: Titel, evtl. Untertitel, Fach, Klasse, Schuljahr, betreuende Lehrkraft, Name der Schülerin / des Schülers. Als zweites Blatt kommt das Inhaltsverzeichnis, am Ende der Arbeit ein Verzeichnis der Quellen. Der Arbeit ist als letztes Blatt die Selbstständigkeitserklärung beizulegen (siehe II b.).
    Die Arbeit ist in digitaler und gedruckter Form abzugeben. Es findet zeitnah nach der Abgabe der Arbeit ein Kolloquium von ca. 10 Minuten statt, dies ist Bestandteil der Benotung.
     
  3. Für andere Formen gelten fachspezifische Sonderregelungen.

Klassenstufe  VorbereitungsaufwandDauer der Präsentation
7-88 Stundenmaximal 20 Minuten
9-1010 Stundenmaximal 20 Minuten
Jahrgangsstufe12 Stundenmaximal 20 Minuten

 

  • Zu Beginn des Schuljahres werden der Klasse die Beobachtungs- und Bewertungskriterien und Erwartungen mitgeteilt.
  • Bei Verwendung nicht angegebener Quellen oder „Copy & Paste" kann die Note ungenügend erteilt werden.
  • Bei einem Vortrag können Über- oder Unterschreitungen der Zeit zur Abwertung führen.
  • Im Krankheitsfall müssen sich die Schülerinnen und Schüler bis spätestens 7.30 Uhr krank melden und den Fachlehrer*innen ihr Fehlen über das Sekretariat mitteilen lassen.
  • Angekündigte und nicht gehaltene GFS werden mit der Note ungenügend bewertet.
  • Die Beratung der Schüler*innen im Vorfeld der GFS geht in der Regel nicht zu Lasten der Schülerinnen und Schüler in die Benotung ein. Schafft es eine Schülerin oder ein Schüler aber zum Beispiel nicht, zum Thema der GFS eine Gliederung zu erstellen und braucht dazu die Hilfe des Lehrers, so wird dies zu einer Abwertung führen. Kolloquium und Fragen nach dem Vortrag sind Bestandteil der Notengebung.
  • Nach Abschluss der GFS findet zeitnah eine Nachbesprechung statt, in der die Schülerinnen und Schüler ihre Note und eine Begründung für die Note mitgeteilt bekommen. Dies führt zur Transparenz und zeigt den Schüler*innen Stärken und Schwächen auf.

Die Erklärung ist der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer zusammen mit der GFS auszuhändigen.